Ökokonto für Zweibrücken

Wir erfassen in einem Kataster für Zweibrücken die Flächen und Maßnahmen, die als Ökokonto vereinbart worden sind.

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe als vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verbesserung der Funktionen von Natur und Landschaft durchgeführt worden sind (Aufwertungsmaßnahmen), sollen gem. § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 8 des Landesnaturschutzgesetzes als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für künftige Eingriffe zugelassen werden, wenn sie zu diesem Zweck zwischen dem Träger der Aufwertungsmaßnahme und der unteren Naturschutzbehörde vereinbart worden sind (Ökokonto).

 

Wir erfassen als untere Naturschutzbehörde gem. § 8 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes die Flächen und Maßnahmen, die als Ökokonto vereinbart worden sind, in einem Kataster. Dieses Kataster wird laufend fortgeschrieben und kann bei uns eingesehen werden.

Derzeit umfasst dieses Kataster neben einer privaten Maßnahme ca. 2,4 ha Ökokontoflächen der Stadt Zweibrücken, die noch zukünftigen Maßnahmen zugeordnet werden können.

Wir.
Der Servicebereich
Untere Naturschutzbehörde.