Aktion „Gelbe Karte“ für die Abfalltonne

Im Stadtgebiet Zweibrücken stehen häufig zur Leerung bereitgestellte, überfüllte bzw. auch falsch befüllte Abfalltonnen. Um dieses zunehmende Problem in den Griff zu bekommen, hat der Umwelt-und Servicebetrieb Zweibrücken daher die Aktion „Gelbe Karte für die Abfalltonne“ gestartet. Stellen unsere Müllwerker beim Leeren der Abfallgefäße fest, dass diese überfüllt, zu schwer oder falsch befüllt sind, wird ein gelber Tonnenanhänger mit einem entsprechenden Vermerk an die Abfalltonne gehängt.

 

Der UBZ setzt hier die rechtlichen Grundlagen der Abfallwirtschaftssatzung und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Entsorgungsunternehmen um. Denn hinter dem Problem der überfüllten Abfalltonnen steht viel mehr, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Nicht nur, dass offen stehende Abfallgefäße ein hygienisches Problem darstellen, auch die Bestimmungen der Arbeitssicherheit werden hierbei nicht eingehalten. Unsere Mitarbeiter werden so zum Beispiel einer erhöhten Menge an Schimmelsporen ausgesetzt. Außerdem können sie durch herabfallende Abfälle verletzt werden. Auch das erhöhte Gewicht einer überfüllten bzw. zu schweren Abfalltonne stellt ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko für unsere Mitarbeiter*innen da.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der finanzielle Aspekt. Jeder Gebührenschuldner zahlt für das ihm bereitgestellte Volumen seines Abfallgefäßes. Wird dieses ihm zur Verfügung gestellte Volumen überschritten, sprich die Abfalltonne ist überfüllt, wird sein Abfall auf Kosten der anderen Gebührenzahler entsorgt. Man schadet damit also der Solidargemeinschaft.

 

Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Abfallbehälter falsch befüllt werden. So findet man in den Biotonnen nicht selten Plastiktüten oder in die Papiertonnen wird häufig auch Restabfall eingegeben. Solche Abfallbehälter werden nicht geleert. Bei Falschbefüllung ist der Bürger verpflichtet den Abfall korrekt zu trennen und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Entweder stellt man die korrekt befüllte Tonne wieder zum nächsten Leerungstermin bereit oder man kann den Abfall ausnahmsweise direkt im Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal – gegen ein entsprechendes Entgelt – abgeben. Eine nachträgliche Leerung einer beanstandeten Abfalltonne ist nach behobener Beanstandung als gebührenpflichtige Sonderleerung im Einzelfall möglich.

 

Der UBZ bittet deshalb nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, auf eine korrekte Befüllung ihrer Abfalltonnen zu achten und eine Überfüllung bzw. auch Falschbefüllung der Behälter unbedingt zu vermeiden.

 

Sie haben eine Gelbe Karte an Ihrer Biotonne entdeckt? 

Wir.
Der Servicebereich
Abfallwirtschaft.

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