Gebühren Friedhöfe Zweibrücken

Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des UBZ (Friedhofsgebührensatzung).

Gebühr/Euro
Für Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr einschließlich Totgeburt 438,00
Für Leichen von Personen über 6 Jahre 1.498,00
Für Beisetzung in einem Tiefgrab 1.620,00
Sargbestattung in ein anonymes Sarggrab 1.498,00
Für Urnenbeisetzungen in Urnenerdgrab 130,00
Für Urnenbeisetzung in ein anonymes Urnengrab 130,00
Für Urnenbeisetzung in Urnennische 104,00
Ausgrabung bei Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1.337,00
Ausgrabung bei Leichen von Personen über 6 Jahre 2.371,00
Ausgrabung von Urnen (Urnenerdgrab) 152,00
Ausgrabungen von Urnen (Urnennische) 104,00
Umbettung von Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 1.775,00
Umbettung von Leichen von Personen über 6 Jahre 3.869,00
Umbettung von Urnen (Urnenerdgrab) 282,00
Umbettungen von Urnen (Urnennische) 208,00
Gebühr/Euro
Grundgebühr
Sarg-Reihengräber 311,00
Urnen-Reihengräber 249,00
Kindergrab (Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 187,00
Sarg-Wahlgrab, je Stelle 311,00
Urnen-Wahlgrab, je Stelle (für 2 Urnen) 498,00
Zubestattung in ein belegtes Wahlgrab - NEU 249,00
Reihengräber zu den Grabarten
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahre 921,00
Reihengrab für Urnenbeisetzung 518,00
Urnenreihengrabstätte für anonyme Urnenbeisetzung 551,00
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahren zu anonymen Erdbestattung 1.310,00
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahren zur Bestattung im Erdrasengrab 1.343,00
Wahlgräber zu den Grabarten
Kindergrab (Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) 389,00
Sarg-Wahlgrab, je Stelle 921,00
Urnen-Wahlgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 880,00
Urnen-Rasenwahlgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 1.244,00
Urnen-Baumgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 1.348,00
Urnennische in Urnenstelen oder -wänden, je Nische (für 2 Urnen) 1.935,00
Zubestattung in ein belegtes Wahlgrab - NEU 362,00

Die Ruhezeiten betragen bei Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 15 Jahre, bei Erdbestattungen von Verstorbenen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 25 Jahre und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. 

 

Eine Wahlgrabstätte wird bei einer weiteren Beisetzung auf dieser Grabstätte automatisch zur Abdeckung der vorgegebene Ruhezeit verlängert. Nach Ablauf der Ruhezeit können Sie die Nutzungsrechte je Grabstätte verlängern, bis zu 25 Jahre bei einem Erdgrab und 20 Jahre bei einem Urnengrab. Eine Verlängerung kann schon vor Ablauf der Ruhezeit beantragt werden. Reihengräber sind nicht verlängerbar. 

Gebühr/Euro/Jahr
Grundgebühr
Verlängerung Kindergrab (Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) 12,45
Verlängerung Sarg-Wahlgrab, je Stelle 12,45
Verlängerung Urnen-Wahlgrab, je Stelle (für 2 Urnen) 24,90
Verlängerung Urnen-Rasenwahlgrab, je Stelle (für 2 Urnen) 24,90
Verlängerung Urnenbaumgrab, je Stelle (für 2 Urnen) 24,90
Verlängerung Urnennische in Urnenstelen oder -wänden, je Nische (für 2 Urnen) 24,90
Wahlgräber
Verlängerung Kindergrab (Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) 25,90
Verlängerung Sarg-Wahlgrab 36,80
Verlängerung Urnen-Wahlgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 44,00
Verlängerung Urnen-Rasenwahlgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 62,20
Verlängerung Urnen-Baumgrab, je Stätte (für 2 Urnen) 67,40
Verlängerung Urnennische in Urnenstelen oder -wänden, je Nische (für 2 Urnen) 96,80
Gebühr/Euro
Benutzung der Leichenhalle 322,00
Benutzung der offenen Leichenhallen in Bubenhausen 167,00
Benutzung Vorplatz inkl. Vordach vor Leichenhallen - NEU 64,00
Benutzung der Leichenzelle 205,00
Gebühr/Euro
Genehmigung für Trauerfeiern auf Freiflächen außerhalb der Grabfelder - NEU 14,00
Antrag auf vorzeitige Rückgabe der Grabstätte - NEU 14,00
Versenden einer Urne - NEU 64,00
Gebühr für Pflege von vorzeitig zurückgegebenen Grabstätten an Sarggräbern je Jahr verbleibender Ruhefrist, je Grabstelle 37,40
Gebühr für Pflege von vorzeitig zurückgegebenen Grabstätten an Urnengräbern je Jahr verbleibender Ruhefrist, je Grabstelle 15,50
Genehmigung von Grabanlagen, inkl. Standsicherheitsprüfung (Nutzungsfrist 20 Jahre), je Antrag 47,00
Genehmigung von Grabanlagen, inkl. Standsicherheitsprüfung (Nutzungsfrist 25 Jahre), je Antrag 56,00
Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheit, Abdeckplatten und Einfassungen, je Antrag 14,00
Gebühr für die Standsicherheitsprüfung, bei Verlängerung von Grabstätten, je Verlängerungsjahr - NEU 1,60

Stand: Satzung vom 27.1.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2022, in Kraft treten zum 01.06.2022. Zu den Satzungen.

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