FAQs zum Abfall-Service

Unser schneller Überblick zu oft gestellten Fragen.

Die Information, welche Wertstoffe auf dem Wertstoffhof angenommen werden finden Sie in unter dem Menüpunkt Was gehört wohin.

April bis Oktober

Montag bis Freitag
13.00 - 19.00 Uhr

 

Samstag
08.00 - 14.00 Uhr

 

November bis März

Montag bis Freitag
12.00 - 18.00 Uhr

 

Samstag
08.00 - 14.00 Uhr

Die Information, welche Abfälle bei den Problemstoffsammlungen abgegeben werden können, finden Sie in unter dem Menüpunkt Was gehört wohin.

Bei Abfällen, die Schadstoffe enthalten, handelt es sich in der Regel um sogenannte Problemstoffsammlung. Sammeln Sie Ihre Problemstoffsammlung getrennt und bringen Sie diese zu unseren viermal jährlich stattfindenden Problemstoffsammlungen.

Die Aktionen finden jeweils samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr auf unserem Betriebshof in der Oselbachstraße 60 statt. Die einzelnen Termine finden Sie im Abfallkalender. Anliefern können Zweibrücker Haushalte in haushaltsüblichen Mengen; Kleingewerbe nur mit Voranmeldung und gegen Erstattung der Kosten.

Eine detaillierte Übersicht welche Abfälle bei der Problemstoffsammlung angenommen werden, finden Sie unter dem Menüpunkt Was gehört wohin.

Einmal im Kalenderjahr bietet der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken allen an die Müllabfuhr angeschlossenen Haushalten und Gewerbebetrieben die Abholung von Sperrabfall, Möbelholz und Altmetall an.

Abgeholt werden sperrige Haushaltsgegenstände, welche aufgrund der Größe und / oder des Gewichts nicht in die bereitgestellten Restabfalltonnen bzw. Restabfallsäcke passen. Pro Haushalt können max. drei Kubikmeter Gesamtabfall pro Einsammlungstermin abgefahren werden.

Bitte stellen Sie die abzuholenden Sperr-, Möbelholz-, und Altmetallabfälle - morgens bis 6.00 Uhr, fraktionsweise getrennt zur Abholung am Gehwegrand bereit. Vermischt bereitgestellte Abfälle können leider nicht abgefahren werden!

Die Abfälle sind dabei immer ohne Glas bzw. Spiegel bereitzustellen. Flachglas und Spiegelglas werden im Rahmen der Sperrabfallsammlung nicht mitgenommen. In haushaltsüblichen Mengen können Sie Flach- und Spiegelglas kostenfrei an unserem Wertstoffhof in der Schlachthofstraße anliefern.

Was wird bei der Sperrabfall-, Möbelholz-, bzw. Altmetallsammlung nicht abgefahren? Von der Abfuhr ausgeschlossen sind u.a. aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben die nachfolgend aufgeführten Abfälle (Beispiele):

  • Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten
  • Autoteile
  • Bauschutt
  • Holz aus dem Außenbereich
  • Restabfälle

Wie von der Abfuhr ausgeschlossene Abfälle entsorgt werden können, kann dem Menüpunkt Was gehört wohin entnommen werden.

Ab 2018 wird keine Straßensammlung mehr durchgeführt, sondern wir kehren zum „Sperrabfall auf Abruf“ zurück. Das heißt, jeder Haushalt kann einmal pro Kalenderjahr nach eigenem Bedarf eine Sperrabfallabholung bestellen. Die Abholung erfolgt dann zeitnah (innerhalb von 3 Wochen).

 

Ausschlaggebend für die kalenderjährliche, einmalig gebührenfreie Abfuhr der sperrigen Abfälle ist dabei das Abfuhrdatum und nicht das Datum der Bestellung der Abfuhr. Eine Bestellung für eine Abfuhr im laufenden Kalenderjahr muss daher spätestens bis zum 10. Dezember erfolgen.

 

https://www.ubzzw.com/images/Abfall_Gebuehren_Satzungen/abfallwirtschaftsatzung.pdf

 

Für den Fall, dass kurzfristig Sperrabfall entsorgt werden muss, beispielsweise bei einer Wohnungsauflösung, kann auch der Sperrabfall Express-Service auf Abruf bestellt werden. Innerhalb von wenigen Werktagen nach Beauftragung wird der Sperrabfall dann abgeholt. Dieser Express-Service ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für diese Zusatzleistung beträgt 45 €.

Informationen zum AWZ Rechenbachtal finden Sie unter Abfallwirtschaftszentrum.

Informationen zum AWZ Rechenbachtal finden Sie unter Abfallwirtschaftszentrum.

Falls Sie Ihren Grünabfall nicht selbst kompostieren sollten, stehen Ihnen folgende Abgabemöglichkeiten zur Verfügung:

 

AWZ Rechenbachtal

Grünschnittanlieferungen aus Zweibrücker Privathaushalten sind in haushaltsüblichen Mengen (Anlieferung nur mit PKW oder PKW mit Anhänger) gebührenfrei.

Alle anderen Anlieferungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, also generell gewerbliche Anlieferungen aus Privathaushalten mit eigenem / gemietetem oder geliehenem LKW, Container usw. sind dagegen weiterhin gebührenpflichtig (Gebühr. 51,00 € / t).

 

Wertstoffhof
Die Anlieferung von Grünschnitt auf unserem Wertstoffhof ist nur in UBZ-Grünschnittsäcken aus Papier (120 l) möglich.

Diese Grünschnittsäcke erhalten Sie zum Preis von 2,20 € / Stück bei den nachfolgenden Abholstellen:

  • UBZ - Verwaltung (Zentrale), Oselbachstraße 60
  • UBZ - Wertstoffhof, Schlachthofstraße

 

Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Hecken- u. Grünschnitt über die Biotonne zu entsorgen!

Die Entsorgung von Windeln, Inkontinenzmaterial etc. ist,neben der Entsorgung über die Restabfalltonne, nur im Grünen UBZ-Windelsack möglich. Den UBZ-Windelsack erhalten Sie, zum Preis von 3,00 € / Stück bei der UBZ Verwaltung, an unserer Telefonzentrale.

 

Bitte achten Sie auch auf den kostenfreien Windelsackservice der Stadtverwaltung Zweibrücken. Hiernach erhalten Eltern von Neugeborenen einmalig 50 kostenlose Grüne Windelsäcke. Weitere Infos dazu erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Zweibrücken, Tel. +49 (0) 6332 / 871-0.

Nähere Informationen erhalten Sie von unserer Abfallberatung.

 

Tel. +49 (0) 63 32 / 92 12 -433 & -444

E-Mail: abfallberatung@ubzzw.de

Die Information, wann Ihre Abfalltonne bzw. der Gelbe Sack abgefahren wird finden Sie in unserem Abfallkalender.

Während den Wintermonaten kommt es vor, dass Abfall in den Abfalltonnen festfriert und die Tonnen bei der Leerung nicht vollständig enleert werden können.

 

Um das festfrieren der Abfälle weitgehend zu vermeiden beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bewahren Sie, wenn möglich Ihre Abfallbehälter während der kalten Jahreszeit an einem frostsicheren Standort (Garage, Keller u.s.w.) auf und stellen Sie die Tonnen am Leertag morgens spätestens bis 6:00 Uhr am Straßenrand bereit.
  • Wickeln Sie feuchte Küchenabfälle, vor dem Einwurf in die Biotonne, in Zeitungspapier oder benutzen Sie kompostierbare Papiersäcke.

 

Preise und Abholstellen für Abfallsäcke

 

Entsorgen Sie während frostigen Tagen kein feuchtes Laub über Ihre Biotonne.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12 442

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12 301

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12 301

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12  301

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12 301

Bitte wenden Sie sich dazu an:

T  0 63 32.92 12 301

Informationen zu Problemen und Fragen zur Biotonne finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Fragen und Antworten zur Biotonne

Nach § 16 (1) unserer Kreislaufwirtschaftssatzung erfolgt die Abfuhr der sperrigen Abfälle ohne gesonderte Gebührenerhebung in der Regel spätestens drei Wochen nach dem Abruf (=Bestellung).

 

Kreislaufwirtschaftssatzung einsehen

 

Ausschlaggebend für die kalenderjährlich einmalige gebührenfreie Abfuhr der sperrigen Abfälle ist dabei das Abfuhrdatum und nicht das Datum der Bestellung der Abfuhr. Eine Bestellung für eine Abfuhr im laufenden Kalenderjahr muss daher immer bis spätestens zum 10. Dezember erfolgen.

Gerade in der heißen Jahreszeit kommt es schnell zu Geruchsproblemen und der Entwicklung von Maden im Biomüll.

 

Je höher die Temperaturen in der Biotonne und je feuchter der Biomüll, desto schneller beginnen sich die Pflanzenabfälle sowie Speisereste zu zersetzen und Faulgase zu bilden. Diese ziehen schnell Fliegen an, welche wiederum ihre Eier in den Bioabfall legen. Nach einigen Tagen schlüpfen daraus Maden.

 

Die erhöhte Leerungsfrequenz in den wärmeren bzw. heißeren Sommermonaten soll dem entgegenwirken.

Alle Leerungen, die bis zum 31.12. erfolgen, werden auch dem aktuellen Jahr zugerechnet.

Wir.
Der Servicebereich
Abfallwirtschaft.

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Vollsperrung wegen Kanalsanierung