Machbarkeitsstudie für die 4. Reinigungsstufe
Die Kläranlage Zweibrücken ist eine von 6 kommunalen Kläranlagen der Größenklasse 4 (10.001 – 100.000 Einwohnergleichwerte) des Landes Rheinland-Pfalz, die im Zuge der nationalen Spurenstoffstrategie vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die 4. Reinigungsstufe gebeten worden ist.
Als Spurenstoffe werden organische oder synthetische organische Substanzen bezeichnet, die im Mikro- bis Nanogrammbereich pro Liter in den Wasserkörpern nachgewiesen werden und teilweise bereits in diesen sehr niedrigen Konzentrationen nachhaltige Wirkungen auf die aquatischen Ökosysteme haben können. Bei diesen Stoffen handelt es sich u. a. um Arzneimittelwirkstoffe, synthetische Hormone, Geruchsstoffe, Pestizide (Pflanzenschutzmittel und sonstige Biozide) sowie mineralische Brenn- und Treibstoffe.
Der Inhalt und Umfang der Studie orientiert sich dabei an dem vom Bund in seiner Spurenstoffstrategie für Kläranlagen entwickelten Orientierungsrahmen.
Wesentliche Inhalte sind:
- Voruntersuchung der örtlichen Rahmenbedingungen
- Durchführung eines Spurenstoffscreenings auf der Kläranlage (Zulauf/Ablauf) und im Gewässer (Einleitstelle Hornbach)
- Ausarbeitung technischer Varianten
- Betrachtung von Energieeffizienz und möglichen Synergien mit der Phosphor Elemination
- Variantenvergleich und Verfahrens Empfehlung einer Vorzugsvariante
Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen und Verfahrenstechnischen Gegebenheiten, mögliche verfahrensvarianten für die Kläranlage Zweibrücken zu entwickeln.
Die Studie wurde durchgeführt durch das Unternehmen Hydro-Ingenieure Energie und Wasser GmbH aus Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit Zentrum für innovative Abwassertechnologien an der Technischen Universität Kaiserslautern (tectra).
Im Bundesgebiet sind bereits solche Anlagen in Betrieb.
Die Studie wurde Ende Oktober 2024 abgeschlossen.
Nach der Ausarbeitung verschiedener Verfahrensvarianten, konnte nach einer abschließend durchgeführten Kosten-Nutzwert-Analyse, eine für Zweibrücken durchführbare Vorzugsvariante zur Beseitigung von Spurenstoffen ermittelt werden.
In der im Frühjahr 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie werden erstmals auch verbindliche Vorgaben für die weitergehende Spurenstoffentfernung festgelegt.